Die Generaldirektion der EU-Kommission (TAXUD) hat im Zuge der Ausweitung der Sanktionsmaßnahmen gegenüber Russland neue Genehmigungscodierungen veröffentlicht. Diese finden Sie in der ATLAS-Info 0556/23 – wir erläutern kurz den Hintergrund.
Neue Genehmigungscodierungen sind notwendig
Wenn es sich beispielsweise um eine „Ausfuhrgenehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gemäß Art. 5n Abs. 10 VO (EU) Nr. 833/2014“ handelt, müssen Sie ab sofort X842/RU angeben.
