Zollrecht aktuell 04.12.2025

KW 50/2025

Top-Thema: Ursprung: „Made in Germany“ –
Wie Sie rechtssicher kennzeichnen
und clever vermarkten

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CBAM-Zulassung ab 2026 verpflichtend – Stellen Sie jetzt Ihren Antrag!
Ab dem 1. Januar 2026 gilt die Verordnung – EU – 2023/956 – CBAM-VO – vollständig. Ab diesem Zeitpunkt dürfen betroffene Waren – etwa Zement, Düngemittel, Eisen, Stahl, Aluminium sowie Erzeugnisse daraus (siehe Anhang I CBAM-VO) – nur noch in den zollrechtlich freien Verkehr überlassen werden, wenn Sie als Anmelder über eine gültige CBAM-Zulassung verfügen.
Diese neue TARIC-Maßnahmeart 415 müssen Sie beachten
Am 29. Oktober 2025 wurde im TARIC und damit auch im Elektronischen Zolltarif (EZT) eine neue Maßnahmeart mit der Nummer 415 „Amtliche Kontrolle – Pflanzen“ eingeführt.
Ursprung: Wie Sie „Made in Germany“ rechtssicher kennzeichnen, clever vermarkten
„Made in Germany“ ist weltweit eines der stärksten Qualitätsversprechen – und für Sie ein wichtiger Hebel, um Vertrauen aufzubauen und höhere Preise durchzusetzen. Wenn Sie die Herkunftsangabe korrekt nutzen, erfüllen Sie nicht nur Kennzeichnungspflichten vieler Exportmärkte, sondern verschaffen sich auch klare Wettbewerbs- und Marketingvorteile. Fehler bei der Auslobung sind jedoch teuer: Abmahnungen, Unterlassung, Rückrufaktionen und nachhaltige Reputationsschäden können die Folge sein. So gehen Sie korrekt vor bei der Kennzeichnung.
Muss ich für meine Mustersendungen Zollabgaben entrichten?
FRAGE: Wir erhalten häufig Mustersendungen aus China, bevor wir dann eine große Bestellung aufgeben. Diese müssen wir nie bezahlen. Müssen wir für diese Mustersendungen Zollabgaben entrichten? ANTWORT: Für Mustersendungen gibt […]
ATLAS Release 10.2: Echtbetrieb startet am 28. Februar 2026
Der Start des ATLAS Release 10.2 verschiebt sich. Ursprünglich für November 2025 vorgesehen, wird das neue Release nun am 28. Februar 2026 in den Echtbetrieb überführt. Mit der Einführung löst ATLAS 10.2 das bisherige Release 10.1 ab.

Arbeitshilfen

  • Checkliste „Made in Germany“ rechtssicher kennzeichnen
  • Verhindern Sie hohe Nacherhebungen – Melden Sie Kosten für Werkzeugprototypen gleich richtig an