Zollrecht aktuell 21.11.2025

KW 48/2025

Top-Thema: Verbindliche Ursprungsauskunft (vUA): So sichern Sie Ihre Lieferketten rechtlich ab und sparen bis zu 25 % Zollkosten

Download PDF
Handels- und Investitionsabkommen USA–Japan: Neue Chancen für Exporteure und Investoren
Seit dem 4. September 2025 ist es offiziell: US-Präsident Donald Trump hat per Executive Order ein umfassendes Handels- und Investitionsabkommen zwischen den USA und Japan in Kraft gesetzt. Das Abkommen gilt als Meilenstein in den bilateralen Wirtschaftsbeziehungen und soll Lieferketten stabilisieren, Investitionen fördern und Zölle vereinheitlichen. Für Unternehmen in beiden Ländern entstehen dadurch neue Spielräume – vor allem im Energiesektor, in der Halbleiterfertigung und im Maschinenbau. Nutzen Sie auch als deutscher Exporteur die neuen Absatzchancen und erweitern Sie Ihren Marktzugang.
Verbindliche Ursprungsauskunft (vUA): So sichern Sie Ihre Lieferketten rechtlich ab und sparen bis zu 25 % Zollkosten
Sie exportieren regelmäßig oder beziehen Vorprodukte aus dem Ausland? Dann kennen Sie das Problem: komplexe Ursprungsregeln, unklare Lieferketten und das ständige Risiko von Zollnachforderungen. Mit der verbindlichen Ursprungsauskunft (vUA) verschaffen Sie sich Rechtssicherheit für 3 Jahre – und das komplett gebührenfrei. Dieser Leitfaden zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie dieses unterschätzte Instrument optimal nutzen.
Verlieren Sie keine Zeit mehr – Holen Sie sich jetzt sofort gültige Langzeitlieferantenerklärungen ein
Und schon neigt sich das alte Jahr wieder dem Ende zu. Bis Sie sich umschauen, ist es vorbei und damit in der Regel die Gültigkeit Ihrer Langzeitlieferantenerklärungen. Diese benötigen Sie jedoch gegebenenfalls dringend, damit Sie für Ihre Kunden Präferenznachweise ausstellen können. Daher dürfen Sie jetzt keine Zeit verlieren. Holen Sie sich alle nötigen Lieferantenerklärungen und prüfen Sie diese genau. Ich zeige Ihnen, was Sie alles beachten müssen.
Saudi-Arabien: Neue Pflichtzertifikate für Importeure seit Oktober 2025
Seit dem 1. Oktober 2025 dürfen Waren nur noch mit einem gültigen Shipment Certificate über die Plattform Saber in Saudi-Arabien eingeführt werden. Die Beantragung dieses Versandzertifikats ist künftig für alle Produkte verpflichtend – unabhängig davon, ob es sich um regulierte oder nicht regulierte Waren handelt. Ohne das Zertifikat kann die Zollabfertigung nicht mehr erfolgen.

Arbeitshilfen

  • Unterscheiden Sie Ihre Produkte
  • Checkliste verbindliche Ursprungsauskunft (vUA): So prüfen Sie, ob Ihr Unternehmen antragsbereit ist
  • Wann brauchen Sie eine vUA?
  • Zukunftsbranchen