Die Europäische Union wird niemals müde neue Verordnungen zu erlassen. Und so hat sie Mitte Juni 2023 die neue Entwaldungsverordnung ((EU) 2023/1115) auf den Weg gebracht.
Hierbei handelt es sich um bestimmte Produkte, die „schutzbedürftig“ sind und nur unter bestimmten Voraussetzungen
in Verkehr gebracht werden dürfen. Der Hintergrund ist, dass die Europäische Union die weltweite Entwaldung und Waldschädigung minimieren möchte. Das bedeutet,
wenn Sie diese Produkte in Verkehr bringen wollen, haben
Sie bestimmte Prüf- und Sorgfaltspflichten, die Sie erfüllen müssen, ansonsten drohen Ihnen Sanktionen. Verschaffen Sie sich hier einen Überblick.