Seit dem 1. Januar 2026 dürfen Sie bestimmte emissionsintensive Waren nur noch dann in die EU einführen, wenn Sie als zugelassener CBAM-Anmelder (Authorised CBAM Declarant) registriert sind. Ohne diesen Status drohen Ihnen Importblockaden an der Grenze, Zurückweisung der Zollanmeldung und empfindliche Sanktionen. Wenn Sie mehr als 50 Tonnen CBAM-Waren pro Jahr importieren – oder Elektrizität bzw. Wasserstoff einführen –, müssen Sie spätestens jetzt handeln.