Zoll + Außenhandel aktuell 07.10.2025

KW 42/2025

Top-Thema: Zusätzliche Zölle im Blick
So vermeiden Sie kostspielige
Überraschungen bei der Einfuhr in die EU

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So profitieren Sie von mehr Sicherheit als zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO)
Seit geraumer Zeit können Unternehmen beim zuständigen Hauptzollamt den Status des AEO – des zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten – beantragen. Dieser Status bietet direkte und indirekte Vorteile bei der zollrechtlichen Abfertigung von Waren, bei den nationalen wie internationalen Zollverwaltungen. Erfahren Sie hier, wie Sie den Status des AEO beantragen und davon profitieren.
Fragenkatalog zum AEO: Aufwand, Inhalte und praktische Tipps für Ihren Antrag
Der Fragenkatalog des AEO-Status bedeutet für Antragssteller einigen Zeitaufwand – und in vielen Fällen auch Kosten. Am Ende bringt die Antragstellung einen fundierten Überblick über das Unternehmen, seine Strukturen und Mitarbeiter. Lesen Sie hier, wie Sie den komplexen Fragenkatalog souverän meistern und sich optimal auf den AEO-Antrag vorbereiten.
Zusätzliche Zölle im Blick behalten: So vermeiden Sie böse Überraschungen bei der Einfuhr in die EU
Kaum ein Bereich im internationalen Warenverkehr sorgt für so viel Unsicherheit wie der der „Zusatzzölle“. Mal als Strafmaßnahme im Handelsstreit, mal als Schutz für europäische Waren – die Palette der betroffenen Produkte reicht weit. Für Sie im Unternehmen bedeutet das: Kostenkalkulationen können binnen Tagen über den Haufen geworfen werden. Dieser Beitrag zeigt Ihnen, welche Arten von zusätzlichen Zöllen existieren und wie Sie die Höhe im elektronischen Zolltarif ermitteln. Außerdem erhalten Sie wertvolle Tipps, wie Sie anstehende Maßnahmen rechtzeitig mitbekommen und sich aktiv in Untersuchungsverfahren einschalten können.
Fragen zur Aktiven Veredelung und zu Alternativen zu den Incoterms
FRAGE: Wir haben das Verfahren Aktive Veredelung beantragt. Jetzt sind wir nicht sicher wie genau wir das Ausfuhrbegleitdokument (ABD) für die Ausfuhr der veredelten Waren erstellen müssen. Welcher Verfahrenscode, Art […]
Neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR): Was jetzt auf Unternehmen zukommt
Die neue EU-Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation – PPWR) ist seit Februar 2025 in Kraft und ersetzt die bisherige Verpackungsrichtlinie. Damit gelten die Vorgaben künftig unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Für Sie als Unternehmen bedeutet das: Die Zeit der unverbindlichen Absichtserklärungen ist vorbei – jetzt kommen klare Pflichten mit festen Fristen. Ziel der EU ist es, Verpackungsmüll drastisch zu reduzieren, Recycling zu fördern und Mehrweg-Systeme zur neuen Normalität zu machen. Erfahren Sie hier, welche Anforderungen jetzt gelten – und wie Sie diese praktisch und rechtssicher umsetzen können.

Arbeitshilfen

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