Zoll + Außenhandel aktuell 12.08.2025

KW 34/2025

Top-Thema: Passive Veredelung – wie Sie
jetzt Zollkosten sparen
Passive Veredelung bietet Ihnen Chancen
zur Produktionsoptimierung und spart
Zollkosten bei der Wiedereinfuhr.

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CBAM – der Echtbetrieb startet zum 1.1.2026
Seit dem 31.3.2025 kann bei der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) der Antrag zum zugelassenen CBAM-Anmelder gestellt werden. Stand Juni 2025 lagen lediglich 300 Anträge im CBAM-Register vor, sodass noch viel Luft nach oben ist.
Unionsstatus: Proof of Union Status (PoUS) ersetzt die Dokumente T2L und T2LF
Die Dokumente T2L und T2LF kamen immer dann zum Einsatz, wenn der Unionsstatus bei innergemeinschaftlichen Lieferungen dokumentiert werden musste. Das ist etwa bei Lieferung nach Zypern oder Irland per Seefracht der Fall. Diese Dokumente werden nun von dem neuen Proof of Union Status (PoUS) ersetzt.
Produktionsprozesse – mit passiver Veredelung reduzieren Sie Ihre Einfuhrzölle
Es gibt eine Vielzahl von Gründen, warum Produktionsprozesse ganz oder teilweise in Drittländern stattfinden. Das können beispielsweise Lohn- und Materialkosten, Expertise und Fachkräfte oder Produktionskapazitäten sein. Es kann für Sie finanziell durchaus interessant sein, Unionswaren in Drittländer zu exportieren, statt nur vor Ort nach Lieferanten zu suchen. Hier erfahren Sie, wie Sie mit dem besonderen Zollverfahren der passiven Veredelung bei der Wiedereinfuhr die Höhe der Einfuhrabgaben optimieren und welche Möglichkeiten es in diesem Bereich sonst noch gibt. Denn wie für die meisten Zollabwicklungen gilt auch hier: Gut vorbereitet läuft es fast wie von alleine.
Behördenkommunikation in der Praxis: Wie Sie auslegungsbedürftige Regelungen sicher handhaben
Für Unternehmen, die international agieren, ist der Umgang mit zollrechtlichen Vorgaben und exportkontrollrechtlichen Genehmigungen Alltag. Doch was tun, wenn Behörden auslegungsbedürftige Begriffe scheinbar willkürlich handhaben? Genau hier beginnt Ihre Herausforderung: Viele Vorschriften, etwa aus dem Unionszollkodex (UZK) oder dem Außenwirtschaftsrecht (AWG/AWV), enthalten unbestimmte Rechtsbegriffe, die der Interpretation bedürfen. Ob „gewöhnlicher Wohnsitz“, „Ausführer“ oder „militärischer Endverwender“ – die Auslegung entscheidet häufig über Genehmigungs- oder Abgabepflicht.

Arbeitshilfen

  • Bewilligungsvoraussetzungen für passive Veredelung
  • Mit diesem Leitfaden ermitteln Sie die zutreffende Zolltarifnummer für Teile und Zubehör schnell & sicher