Das Zollrecht hält einige besondere Zollverfahren für Sie bereit, um für bestimmte Fallkonstellationen die Einfuhrabgaben zu sparen oder zumindest zu reduzieren. Eines dieses Verfahren ist die aktive Veredelung (AV). In dessen Rahmen können Sie Nichtunionswaren in der EU unter Einfuhrabgabenbefreiung be- oder verarbeiten. Wir erläutern Ihnen hier, welche Vorteile Ihnen die AV bringt, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen und wie der Ablauf in der Praxis aussieht. Natürlich darf nicht fehlen, für welche Fälle Sie das Verfahren nutzen können, um Ihre Kosten zu senken und Ihre Unternehmensprozesse zu optimieren. Eine gut aufgesetzte aktive Veredelung ermöglicht Ihnen viel Gestaltungsspielraum, z. B. durch neue Sourcing-Optionen im Einkauf.
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