Maschinen für ein Projekt, Exponate für eine Messe oder Berufsausrüstung für einen Auftrag in der EU – viele Waren sind nur auf Zeit hier. Trotzdem landen sie in der Praxis erstaunlich oft im freien Verkehr und verursachen unnötige Abgaben. Die vorübergehende Verwendung schließt genau diese Lücke: Sie erlaubt Ihnen die Nutzung von Nichtunionswaren in der EU ohne Einfuhrabgabenerhebung. Doch das Verfahren ist kein Selbstläufer. Wer Nämlichkeit, Ansässigkeit oder Abwicklung unterschätzt, riskiert Zollschulden statt Geld zu sparen. Dieser Beitrag zeigt Ihnen, wann sich die vorübergehende Verwendung wirklich lohnt, wo typische Fallstricke liegen und wie Sie das Verfahren praxisgerecht abwickeln.
Zollrecht