Exportkontrolle in der Praxis 01.04.2026

Nicht-gelistet, Dual-Use, Rüstungsgut oder doch eine Kriegswaffe?

Top-Thema: Verwenden Sie die 5-Schritte-Prüfung, dokumentieren Sie die Sorgfaltspflicht und handeln Sie bei Bedenken

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Dual-Use, Rüstungsgut oder Kriegswaffe? Diese Definitionen sollte jeder Exportprofi kennen
Um Ihren Genehmigungspflichten nachzukommen, müssen Sie alle Produkte außenwirtschaftsrechtlich korrekt einordnen. Lesen Sie diesen Beitrag, um die genauen Definitionen von nicht gelisteten Gütern, Dual-Use-Gütern, Rüstungsgütern und Kriegswaffen kennenzulernen, die maßgeblichen Rechtsgrundlagen zu finden und so in Ihrem Unternehmen rechtssicher handeln zu können. Gewinnen Sie Sicherheit bei der Klassifizierung, um Prozesse zu optimieren und Sanktionen zu verhindern.
Warum Sie jeden Vertrag prüfen und jede Transaktion durchleuchten lassen sollten
Während Technik und Vertrieb die operativen Daten für die Klassifizierung liefern, stellen die Rechtsabteilung und die Finanzabteilung oder auch die Buchhaltung sicher, dass die vertraglichen Grundlagen sowie die finanzielle Abwicklung den Exportkontrollanforderungen genügen und keine Sanktionen oder Betrugsversuche vorliegen.

Arbeitshilfen

  • Übersicht: Abgrenzung der Güter voneinander
  • Übersicht: 5 Schritte zur Güterabgrenzung
  • Übersicht: Herausforderungen bei nicht gelisteten Gütern
  • Übersicht: Herausforderungen bei gelisteten Dual-Use-Gütern
  • Übersicht: Herausforderungen bei Rüstungsgütern und Kriegswaffen