Die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoBD) regeln, wie Sie Ihre Bücher, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form ordnungsgemäß führen und aufbewahren müssen. Auch der Datenzugriff für die Finanzverwaltung ist darin geregelt. Die Überarbeitung war notwendig, um den fortschreitenden Digitalisierungsprozessen und neuen gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden. Für Sie als Exportkontroll- und Zollbeauftragter ist dies von besonderer Relevanz, da die von Ihnen verantworteten Prozesse und Dokumente, wie Ausfuhranmeldungen, Ursprungsnachweise oder Zolllagerbuchführungen, oft
digital erstellt und aufbewahrt werden. Die Finanzverwaltung legt nun einen noch stärkeren Fokus auf die Nachvollziehbarkeit
und Prüfbarkeit dieser digitalen Prozesse. Ich erkläre Ihnen, was neu ist und worauf Sie zukünftig achten müssen.
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