Exportkontrolle in der Praxis 08.07.2024
KW 28/2024
– Erstattungsanträge für elektronische A.TR möglich: Die Gelegenheit besteht bis zum 3.5.2024 – sparen Sie Zölle!
– Awareness-Schaffung beim Top-Management – wir zeigen, wie: Neben der strategischen Integration ist auch das Zahlenwerk (KPI) wichtig, um „ganz oben“ für Überzeugung zu sorgen.
– Die Wertbestimmung beim Präferenzrecht ist essenziell: Der Zollwert spielt eine wichtige Rolle – so wird er ermittelt
– ATLAS – Zukünftige Änderungen durch die Schnittstelle Versand/Ausfuhr: Die Schnittstelle soll Beschleunigung in die Praxis bringen und Kapazitäten bei den Zollämtern freisetzen.
Im Rahmen der Corona-Situation war es möglich, dass Sie eine Warenverkehrsbescheinigung A.TR ohne Unterschrift nutzen und dennoch von der Präferenzbehandlung profitieren konnten. Mit der Fachmeldung vom 28.2.2024 war über die Beendigung der Sondermaßnahmen zum 1.5.2024 informiert worden. Nun gibt es Neuerungen, da die Ausstellung durch die türkischen Behörden immer noch ohne Unterschrift erfolgt.
Chinesische Unternehmen rücken aufgrund der Verbindung zu Russland und wegen der Quanten-Technologie in US-Waren, die zu militärischen Zwecken verwendet worden sind, weiter in den Fokus der USA.
Das Top-Management ist es gewohnt, auf Datenbasis und auf Grundlage von detailreichen und präzisen Prognosen Entscheidungen zu treffen. Deshalb ist es für uns wichtig, entsprechend aufgestellt zu sein. Das reicht manchmal aber nicht – Sie sollten auch die nachfolgenden Aspekte für ein Mehr an Gehör berücksichtigen.
Das Präferenzrecht ist ein zentraler Bestandteil des internationalen Handels, der es Ländern ermöglicht, bevorzugte Handelsbeziehungen miteinander zu pflegen. Eine wichtige Komponente dieses Rechts ist die Wertbestimmung, die eine entscheidende Rolle bei der Bestimmung der Präferenzberechtigung von Waren spielt. Europäische Unternehmen stehen jedoch vor einer Vielzahl von Herausforderungen im Zusammenhang mit der Wertbestimmung, die eine genaue und rechtzeitige Abwicklung ihrer Handelsgeschäfte beeinträchtigen können.
FRAGE: Wir sind ein mittelständisches Unternehmen, das global aufgestellt ist und auch weltweit Produktionsstandorte unterhält. Deshalb importieren wir auch Waren von unseren Töchterunternehmen aus China, den USA und Mexiko. Diese Waren benötigen wir auch im Rahmen unserer Produktion. Aufgrund unserer Verbundenheit haben wir natürlich auch Verrechnungspreise. Jetzt stellt sich die Frage, inwiefern die Verrechnungspreise im Rahmen der Präferenzkalkulation berücksichtigt werden können. Ich möchte hier nichts falsch machen, aber auch unsere Arbeits- und Organisationsanweisung (AuO) fit für eine Prüfung machen. Können Sie mir helfen?
Voraussichtlich soll am 23.11.2024 die Schnittstelle zwischen „ATLAS-Versand“ und „ATLAS-Ausfuhr“ in Betrieb genommen werden. Eine ATLAS-Nachricht gibt einen Überblick über die anstehenden Neuerungen. Wir haben schon einmal analysiert, was das für Sie bedeuten wird.

