Exportkontrolle in der Praxis 02.03.2026

KW 10 I 2026

Top-Thema: Prüfen Sie, welche technischen Unterstützungsleistungen Sie nach Art. 8 der Dual-Use-VO genehmigen müssen

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Strukturieren Sie Ihre Informationskanäle jetzt völlig neu, damit Sie globale politische Krisen rechtzeitig kommen sehen
Warten Sie nicht länger ab, sondern handeln Sie sofort aktiv, weil geopolitische Umbrüche Ihren Arbeitsalltag massiv verändern und tradierte Prozesse sprengen. Im Folgenden erklären wir Ihnen, wie Sie Quellen gewinnbringend filtern, Risiken schneller erkennen und Ihre Lieferketten effektiv schützen, damit Sie trotz ständiger Unruhe jederzeit rechtssicher und profitabel agieren.
So optimieren Sie Ihre Prozesse, um Ihre Lieferungen schneller und sicherer auf den Weg zu bringen
Wer heute exportiert, muss schnell liefern, damit Kunden zufrieden bleiben und Waren pünktlich ankommen, obwohl Zeitdruck oft die Sicherheit von Handlungen gefährdet. Ich möchte Ihnen zeigen, wie Sie Ihre Prozesse beschleunigen, indem Sie Schnittstellen optimieren, korrekt kommunizieren und Verantwortung übernehmen. Das ist wichtig, damit entscheidende Prüfprozesse Ihr Unternehmen nicht blockieren, sondern effektiv schützen.
Prüfen Sie, welche technischen Unterstützungsleistungen Sie nach Art. 8 der Dual-Use-VO genehmigen müssen
Sie als Exportkontrollbeauftragte müssen wissen, wann die Übermittlung von Know-how und Dienstleistungen für Dual- Use-Güter eine Genehmigung erfordert. Um Sanktionen zu vermeiden, müssen Sie verstehen, wie die erweiterte Pflicht zur Genehmigung technischer Unterstützung nach Art. 8 Dual- Use-VO funktioniert. Erfahren Sie, welche Maßnahmen Sie jetzt ergreifen und welche Abteilungen Sie einbinden müssen, um diese Regelung rechtskonform umzusetzen.
PPWR (EU) 2025/40: Was die neue Verpackungsverordnung für Ihr Unternehmen bedeutet – auch außenwirtschaftlich
Verpackungen galten lange als Randthema der Produkt-Compliance. Mit der EU-Verpackungsverordnung (PPWR) änderte sich das 2025 grundlegend: Im August 2026 endet die Übergangsfrist. Damit wird Verpackung zu einem regulierten Marktzugangs- und Compliance-Faktor – mit direkten Auswirkungen auf Import, Vertrieb und Lieferketten innerhalb der EU. Für Sie als Exportverantwortliche bedeutet das: Nicht nur Produkt und Zollabwicklung, sondern auch Material, Design, Rezyklatanteile und Dokumentation der Verpackung entscheiden künftig darüber, ob Waren rechtssicher in der EU in Verkehr gebracht werden dürfen.

Arbeitshilfen

  • Übersicht: Abwicklung technischer Unterstützung (Art. 8 Dual-Use-VO)
  • Übersicht: Die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR)