Ob ein Vertrag auf Basis eines Angebots des Verkäufers und einer Bestellung durch den Einkäufer tatsächlich zustande kommt und ob eine spätere Auftragsbestätigung (AB) lediglich als Empfangsbestätigung dient, lässt sich nicht einfach so beantworten. Entscheidend ist, ob die AB wesentliche oder nur unwesentliche Abweichungen enthält. Genau über diese für Sie als Einkäufer wichtigen rechtlichen Hintergründe informiert Sie unser Rechtsanwalt Rolf Becker aus Alfter auf dieser Doppelseite. Am Ende des Beitrags haben Herr Becker und ich für die 10 häufigsten Fälle, die bei Bestellungen auftreten können, klare Antworten, ob es sich um eine wesentliche oder unwesentliche Abweichung handelt, für Sie aufgelistet.
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