Bei der Vereinbarung eines Ihnen unbekannten Rechtssystems lauern auf Sie als Einkäufer tückische Risiken und Besonderheiten, auf die Sie im Vorfeld unbedingt achten sollten. Unser Rechtsanwalt Rolf Becker gibt Ihnen in diesem Beitrag einige interessante Hinweise zu insgesamt 11 für Einkäufer wichtigen und für Sie relevanten globalen Rechtskreisen, in welchen Ländern diese Rechtsordnungen Anwendung finden und wo ein signifikanter Unterschied zum deutschen Recht besteht. Wenn Sie bei Ihren Verhandlungen mit einem starken und mächtigen Vertragspartner deutsches Recht nicht durchsetzen können, empfiehlt sich als tragfähiger Kompromiss die Vereinbarung von UN-Kaufrecht, Schweizer oder österreichischem Recht.
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