Ein Schweizer Medizintechnikunternehmen belieferte seine Kunden über ein neues Zentrallager in Ludwigsburg. Weil bei der Einfuhr noch keine endgültigen Kaufpreise vorlagen, arbeitete das Unternehmen mit zu niedrig angesetzten Pro-forma-Werten. Bei einer Betriebsprüfung stellte der Zoll die Fehler fest – mit erheblichen finanziellen Folgen.

