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Schöpfen Sie Sparmöglichkeiten bei der Einfuhr optimal aus: So funktionieren Zollkontingente und Zollaussetzungen

Der Kostendruck ist in jedem Unternehmen hoch – sicherlich auch bei Ihnen. Da gilt es, in der Praxis jede Sparmöglichkeit bei der Zollabfertigung zu nutzen. Wir werfen einen Blick auf die Zollkontingente und Zollaussetzungen, mit denen die EU für Sie Zollersparnisse bei der Überlassung in den freien Verkehr geschaffen hat. Doch wie so oft kommt es auch hier auf die Details an. Deshalb erklären wir Ihnen nicht nur den Unterschied zwischen Kontingent und Aussetzungen, sondern auch die korrekte Anwendung in der Praxis, die Fallstricke und die Grenzen der beiden Sparmöglichkeiten. Damit haben Sie neben den Präferenzen der Freihandelsabkommen 2 weitere Mittel an der Hand, um Ihren Kostendruck zu senken.

Svenja Sausen

17.10.2026 · 8 Min Lesezeit

Einfuhrzölle – ein kleiner Überblick zum Start

Bei der Überlassung in den zollrechtlich freien Verkehr werden in der EU Zölle erhoben, deren Höhe sich nach dem Gemeinsamen Zolltarif richtet. Der Zolltarif (Verordnung (EWG) Nr. 2658/87) kann in Deutschland über den EZT-Online abgerufen werden (https://auskunft.ezt-online.de/). Zölle sind Kosten für das importierende Unternehmen und – im Gegensatz zur Einfuhrumsatzsteuer – kein durchlaufender Posten. Reduzierte Zölle wirken sich also unmittelbar auf die Kosten einer Einfuhrware aus.

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