Einfuhrzölle – ein kleiner Überblick zum Start
Bei der Überlassung in den zollrechtlich freien Verkehr werden in der EU Zölle erhoben, deren Höhe sich nach dem Gemeinsamen Zolltarif richtet. Der Zolltarif (Verordnung (EWG) Nr. 2658/87) kann in Deutschland über den EZT-Online abgerufen werden (https://auskunft.ezt-online.de/). Zölle sind Kosten für das importierende Unternehmen und – im Gegensatz zur Einfuhrumsatzsteuer – kein durchlaufender Posten. Reduzierte Zölle wirken sich also unmittelbar auf die Kosten einer Einfuhrware aus.
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