Erhalten Sie z. B. Muster, die Sie zu Vorführzwecken benötigen, dann können diese in vielen Fällen einen sehr hohen Wert aufweisen. Diese Waren gehen jedoch nicht in den Wirtschaftskreislauf ein, so dass Sie in der Regel kein Geld dafür erhalten. Normalerweise würden Sie die Waren in den zollrechtlich freien Verkehr unter Zahlung der Einfuhrabgaben überführen und somit zusätzlich noch Abgaben bezahlen, obwohl Ihnen die Waren kein Geld bringen. Um dies zu verhindern, gibt es eine Zollbefreiung für diese Waren. Ich zeige Ihnen in diesem Artikel, wie Sie die Waren anmelden und auf was Sie achten müssen.
Diese Waren fallen unter die Zollbefreiung
Die Zollbefreiung können Sie für Waren nutzen, die Sie zur Absatzförderung benötigen. Dies trifft hauptsächlich auf folgende Waren zu:
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