FRAGE: Wir wissen mittlerweile, dass Werkzeugkosten bei der Zollwertberechnung mit angegeben werden müssen. Wir haben solche Fälle auch ab und zu. Haben Sie einen Tipp, wie wir firmenintern als Zollabteilung ermitteln können, ob Werkzeugkosten gezahlt werden und auch in welcher Höhe?
ANTWORT: Das Einfachste ist, mit Ihrer Einkaufsabteilung zu sprechen, denn die verhandeln die Preise und auch zusätzliche Kosten wie Analyse-, Entwicklungskosten etc. Bitten Sie sie, Sie zu informieren, wenn sie zusätzliche Kostenvereinbarungen trifft. Ein zweiter Weg wäre, in Ihrer Buchhaltung zu fragen, wie sie diese Werkzeugkosten verbucht. Meist erfolgt das über ein bestimmtes Sachkonto. Vielleicht können Sie die Werkzeugkosten, die für die Herstellung Ihrer Produkte im Ausland angefallen sind, herausfiltern. So können Sie regelmäßig nach diesen Werkzeugkosten filtern und sie nachträglich anmelden. Die Buchung erfolgt zudem bei dem jeweiligen Kreditor. Auch diese können Sie regelmäßig auf zusätzliche Zahlungen hin überprüfen.
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