Das CBAM-Dossier (Stand: April 2026)

Die wichtigsten Informationen zu CBAM für Sie auf einen Blick zusammengestellt!

Unsicher, welche Anforderungen der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) aktuell stellt? Welche Produkte bereits vollständig erfasst werden, welche Nachweispflichten gelten und wie Sie Ihre CBAM-Berichterstattung korrekt umsetzen?

In diesem CBAM-Dossier finden Sie eine fortlaufend aktualisierte Sammlung der wichtigsten Informationen rund um den CO₂-Grenzausgleichsmechanismus der EU. Von Berichtspflichten und Emissionsnachweisen über betroffene Warengruppen bis hin zu praktischen Hinweisen für Importeure – sobald es neue Entwicklungen, Fristen oder Leitlinien der EU-Kommission gibt, werden sie hier zeitnah ergänzt.

So sind Sie jederzeit auf dem neuesten Stand und können Ihre CBAM-Compliance sicher und effizient gestalten.

So verändert CBAM die globale Handelspolitik – Mit digitaler Integration und realen Datenflüssen
Seit dem 1. Januar 2026 gilt der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) endgültig in der EU. Die EU-Kommission hat die Infrastruktur einschließlich des CBAM-Registers erfolgreich in alle Mitgliedstaaten eingebunden und digital mit den nationalen Zollsystemen verknüpft. Dadurch werden CBAM-Daten in Echtzeit zwischen Zoll, Register und Handelsplattform ausgetauscht – eine stabile Grundlage für die kommende Regelphase.
CBAM-Zertifikate rückwirkend ab 2026: Was jetzt auf Sie als Importeur zukommt
Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) ist kein „Klimaprojekt am Rand“, sondern ein handfestes neues Importregime. Mit der Verordnung (EU) 2023/956 hat die Europäische Union ein CO₂-Grenzausgleichssystem geschaffen, das ein zentrales Ziel verfolgt: Carbon Leakage verhindern – also die Verlagerung emissionsintensiver Produktion in Drittstaaten ohne vergleichbare CO₂-Kosten. Für Sie als importierendes Unternehmen bedeutet das: Ab 2026 wird der CO₂-Preis Teil Ihrer Importkalkulation.
CBAM-Anmelder seit 2026 – Ohne Zulassung keine Einfuhr mehr
Seit dem 1. Januar 2026 dürfen Sie bestimmte emissionsintensive Waren nur noch dann in die EU einführen, wenn Sie als zugelassener CBAM-Anmelder (Authorised CBAM Declarant) registriert sind. Ohne diesen Status drohen Ihnen Importblockaden an der Grenze, Zurückweisung der Zollanmeldung und empfindliche Sanktionen. Wenn Sie mehr als 50 Tonnen CBAM-Waren pro Jahr importieren – oder Elektrizität bzw. Wasserstoff einführen –, müssen Sie spätestens jetzt handeln.
CBAM wird scharf gestellt – Das hat sich zum 1. Januar 2026 in ATLAS geändert
Seit dem 1. Januar 2026 befindet sich der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) im Vollbetrieb. Mit der ATLAS-Info 0881/2025 hat die Zollverwaltung sehr klar festgelegt, welche neuen Voraussetzungen nun für die Einfuhr gelten. Die zuvor geltende Übergangsphase – in der Sie lediglich berichten mussten – ist beendet. Ab sofort entscheidet CBAM darüber, ob Ihre Waren überhaupt zum zollrechtlich freien Verkehr überlassen werden dürfen. Damit wird CBAM für Sie zu einer unmittelbaren Compliance-Pflicht in der täglichen Einfuhrpraxis.
CBAM-Zulassung ab 2026 verpflichtend – Stellen Sie jetzt Ihren Antrag!
Ab dem 1. Januar 2026 gilt die Verordnung – EU – 2023/956 – CBAM-VO – vollständig. Ab diesem Zeitpunkt dürfen betroffene Waren – etwa Zement, Düngemittel, Eisen, Stahl, Aluminium sowie Erzeugnisse daraus (siehe Anhang I CBAM-VO) – nur noch in den zollrechtlich freien Verkehr überlassen werden, wenn Sie als Anmelder über eine gültige CBAM-Zulassung verfügen.
Ab 1. Januar: Vereinfachungen der CBAM-Verordnung
Der EU-Rat hat beschlossen, das CO₂-Grenzausgleichssystem (CBAM) zu vereinfachen. Ziel ist es, den bürokratischen Aufwand und die Kosten für kleine und mittlere EU-Unternehmen (KMU) zu senken.
CBAM – der Echtbetrieb startet zum 1.1.2026
Seit dem 31.3.2025 kann bei der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) der Antrag zum zugelassenen CBAM-Anmelder gestellt werden. Stand Juni 2025 lagen lediglich 300 Anträge im CBAM-Register vor, sodass noch viel Luft nach oben ist.
CBAM auf globaler Ebene? Diese Länder ziehen nach und erhöhen damit Ihre Kosten
Die Übergangsphase des Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) ist seit Oktober 2023 in Kraft. Viele Länder haben bereits auf die Einführung dieses Instruments reagiert, das die Regeln des internationalen Handels verändert. Viele Länder haben Pläne zur Einführung eigener CBAM-Systeme und Anpassung der inländischen CO₂-Bepreisung an die CBAM-Anwendung in der EU. Die Auswirkungen können groß sein – wir zeigen, wo.