Kurzmeldung

Ab Januar 2026 CBAM: Einführung des Schwellenwerts

Kleinunternehmen profitieren von der Einführung des Schwellenwerts – bei Importen von unter 50 Tonnen CO₂ jährlich ist keine Meldung mehr notwendig.

Enthalten in

Der Jahreswechsel-Report 2025/2026

Das CBAM-Dossier (Stand: Januar 2026)

Kerstin Velhorst

17.11.2025 · 1 Min Lesezeit

Damit wird ein massenbasierter Schwellenwert eingeführt, der Einführer kleiner Mengen von CBAM-Waren mit geringen grauen Emissionen vom Anwendungsbereich der CBAM-Verordnung ausnimmt. Das betrifft voraussichtlich insbesondere kleine und mittlere Unternehmen sowie Einzelpersonen.

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