Kurzmeldungen

PEM – diese neuen Ursprungsregeln treten zum 1.1.2025 in Kraft

Mit den Ländern des Pan-Europa-Mittelmeerraums (PEM) unterhält die EU seit Langem regionale Abkommen. Die Präferenzregeln werden nun zum Teil zum 1.1.2025 durch neue Regeln abgelöst. Das PEM-Abkommen bietet Möglichkeiten, den Warenverkehr mit zahlreichen Ländern rund um den Mittelmeerraum präferenziell interessant zu gestalten. So können Zölle entfallen oder – in Bezug auf Veredelungsverfahren – Fertigungsprozesse zollfrei gestaltet werden.

Kerstin Velhorst

07.01.2025 · 1 Min Lesezeit

Mit den Ländern des Pan-Europa-Mittelmeerraums (PEM) unterhält die EU seit Langem regionale Abkommen. Die Präferenzregeln werden nun zum Teil zum 1.1.2025 durch neue Regeln abgelöst. Das PEM-Abkommen bietet Möglichkeiten, den Warenverkehr mit zahlreichen Ländern rund um den Mittelmeerraum präferenziell interessant zu gestalten. So können Zölle entfallen oder – in Bezug auf Veredelungsverfahren – Fertigungsprozesse zollfrei gestaltet werden.

Mit Ablauf des Jahres endet nun die Anwendung der alternativen Ursprungsregeln, deren Anwendung seit dem 1.9.2021 parallel möglich war. Aktuell sind jedoch nicht alle Partnerstaaten in der Lage, rechtzeitig die internen Rechtssetzungsverfahren für die dynamischen Verweise abzuschließen. Daher werden zum 1.1.2025 erneut 2 unterschiedliche Regelwerke Anwendung finden:

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