FRAGE: Wir verpacken unsere Waren in Kartons und diese werden auf Paletten gestellt zum Transport. Muss ich diese Verpackungen bei der Präferenzkalkulation berücksichtigen?
ANTWORT: Verpackung ist immer dann als Vormaterial zu berücksichtigen, wenn sie nach der Allgemeinen Vorschrift 5 zum Harmonisierten System als Umschließung gilt. Dies ist der Fall für Verpackungen, die für diese Waren üblich sind und nicht eindeutig zur mehrfachen Verwendung geeignet sind. Das wäre für die Kartons erfüllt. Daher sind diese zu berücksichtigen. Bedenken Sie jedoch, dass es in fast allen Präferenzabkommen auch eine allgemeine Toleranz gibt, unter die diese Waren in der Regel auf Grund ihres geringen Wertes meistens fallen. Somit dürfte es auf Ihre Präferenzkalkulation keine großartigen Auswirkungen haben. Zu Ihrer Information: Umschließungen, die nur zur Sicherheit der Waren während des Transports dienen, werden nicht als Vormaterial angesehen und müssen daher in die Kalkulation nicht mit einberechnet werden. Paletten sind keine Umschließungen der Waren und müssen nicht in Ihrer Kalkulation aufgeführt werden.
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