LESERFRAGE: Unser Lieferant weigert sich, die von uns vorgegebenen Zolltarifnummern zu hinterlegen. Was nun?

Diese Leserfrage ging kürzlich bei „Zollrecht aktuell“ ein: „Bei unserer letzten Zollprüfung wurden vereinzelte Einreihungen überprüft und auch Abweichungen festgestellt. Wir haben dies daraufhin unserem Lieferanten mitgeteilt, der immer auf seinen Rechnungen die korrekten Zolltarifnummern vermerkt. Er ist jedoch anderer Meinung und weigert sich, die von uns vorgegebenen Zolltarifnummern zu hinterlegen. Was sollen wir tun?“

Sabine Wazlawik

26.08.2025 · 1 Min Lesezeit

Auf diese Frage habe ich eine klare Antwort: Sie müssen eigentlich überhaupt nichts veranlassen, denn es ist grundsätzlich irrelevant, welche Zolltarifnummer auf der Rechnung steht. Wichtig ist, dass Sie die richtige Zolltarifnummer anmelden. Und das ist die, die in der Prüfung festgelegt wurde.

Für Unternehmen kann es allerdings zu Verwirrung kommen bzw. bei der Zollprüfung zu häufigeren Nachfragen, wenn die Behörde die Ware prüft und auf der Rechnung eine abweichende Zolltarifnummer sieht. In dem Fall sollten Sie einfach den Prüfbericht der Zollstelle vorlegen, um Unklarheiten aus dem Weg zu räumen. Sollten Sie sich unsicher sein, können Sie aber auch vorab eine verbindliche Zolltarifauskunft in Auftrag geben. 

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Sabine Wazlawik ist Dipl.-Finanzwirtin mit mehr als 10 Jahren Erfahrung im Zollbereich. Durch die tägliche Nähe zu sämtlichen Herausforderungen und Fragestellungen des Zollrechts und Außenhandels ist sie Expertin auf diesem […]

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