Auf diese Frage habe ich eine klare Antwort: Sie müssen eigentlich überhaupt nichts veranlassen, denn es ist grundsätzlich irrelevant, welche Zolltarifnummer auf der Rechnung steht. Wichtig ist, dass Sie die richtige Zolltarifnummer anmelden. Und das ist die, die in der Prüfung festgelegt wurde.
Für Unternehmen kann es allerdings zu Verwirrung kommen bzw. bei der Zollprüfung zu häufigeren Nachfragen, wenn die Behörde die Ware prüft und auf der Rechnung eine abweichende Zolltarifnummer sieht. In dem Fall sollten Sie einfach den Prüfbericht der Zollstelle vorlegen, um Unklarheiten aus dem Weg zu räumen. Sollten Sie sich unsicher sein, können Sie aber auch vorab eine verbindliche Zolltarifauskunft in Auftrag geben.

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