Gastbeitrag
Zollwert richtig berechnen: Diese 5 häufigen Fehler können für Ihr Unternehmen teuer werden
Ein kleiner Rechenfehler, eine übersehene Hinzurechnung oder falsch behandelte Frachtkosten – und schon stimmt der angemeldete Zollwert nicht mehr. Was auf den ersten Blick nach einer einfachen Rechenaufgabe aussieht, ist in der Praxis häufig deutlich komplexer. Denn der Zollwert richtet sich nicht allein nach dem Rechnungsbetrag. Je nach Gestaltung des Einkaufs können beispielsweise Transportkosten, Provisionen, Lizenzgebühren, Beistellungen oder nachträgliche Erlöse eine Rolle spielen. Für Sie als Unternehmen bedeutet das: Wer den Zollwert systematisch prüft und die relevanten Kostenbestandteile kennt, kann nicht nur unnötige Nachzahlungen vermeiden, sondern auch das Risiko von Beanstandungen bei einer Zollprüfung deutlich reduzieren.
Sabine Wazlawik
08.10.2026
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3 Min Lesezeit
Fehler 1: Hinzurechnungspflichtige Kosten werden übersehen
Besonders fehleranfällig sind die Hinzurechnungen nach Art. 71 UZK. Der Rechnungspreis muss um bestimmte Bestandteile ergänzt werden, wenn diese nicht bereits darin enthalten und die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu können beispielsweise Verpackungskosten, bestimmte Provisionen, vom Käufer beigestellte Gegenstände oder bestimmte Lizenzgebühren gehören.
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