Leserfrage

Falsche Zollanmeldung – Kann die Einfuhr nachträglich korrigiert werden?

FRAGE: Bei einer internen Überprüfung unserer Einfuhrvorgänge haben wir festgestellt, dass wir über einen längeren Zeitraum Waren mit einer unzutreffenden Codenummer angemeldet haben. Die korrekte Einreihung führt teilweise zu einem […]

Sabine Wazlawik

08.10.2026 · 1 Min Lesezeit

FRAGE: Bei einer internen Überprüfung unserer Einfuhrvorgänge haben wir festgestellt, dass wir über einen längeren Zeitraum Waren mit einer unzutreffenden Codenummer angemeldet haben. Die korrekte Einreihung führt teilweise zu einem höheren Zollsatz. Wir möchten den Fehler nun möglichst schnell bereinigen. Welche Möglichkeiten bestehen, bereits abgegebene Zollanmeldungen nachträglich zu korrigieren, und müssen wir selbst aktiv auf das Hauptzollamt zugehen?

ANTWORT: Wird nach der Überlassung festgestellt, dass eine Zollanmeldung fehlerhaft war und dadurch Einfuhrabgaben zu niedrig festgesetzt wurden, müssen Sie die entsprechenden Belege ändern lassen. Die Möglichkeit der Änderung besteht für die letzten drei Jahre. Alle älteren Belege können nicht mehr geändert werden. Prüfen Sie, um welche Belege es sich handelt. Sortieren Sie die Belege nach Hauptzollamt. Sie müssen Ihren Nacherhebungsantrag bei dem Hauptzollamt stellen, in dessen Bezirk die Zollanmeldung erstellt wurde. Ich empfehle Ihnen, für jedes Hauptzollamt eine übersichtliche Excel-Tabelle zu gestalten, mit der Nummer und der zu ändernden Position des jeweiligen Steuerbescheides. Erläutern Sie in Ihrem Anschreiben an das Hauptzollamt die Begründung für die Einreihungsänderung. Sollten Sie mehrere Waren in einer Position zusammengefasst haben, bei denen nur vereinzelte geändert werden, muss dies aus Ihrer Beschreibung klar hervorgehen. Legen Sie die entsprechenden Rechnungen dazu, damit die finanziellen Werte entnommen werden können. Und denken Sie daran, die Änderungen für die Zukunft in Ihrem System zu hinterlegen.



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