Diesen rechtlichen Hintergrund müssen Sie kennen
Die EU erkennt diese Gebiete nicht als Teil des israelischen Staatsgebiets an. Produkte aus israelischen Siedlungen dürfen daher nicht als „Made in Israel“ gekennzeichnet werden. Stattdessen muss die Herkunft eindeutig angegeben werden, zum Beispiel „Hergestellt in der Westbank (israelische Siedlung)“. Zur Unterscheidung müssen israelische Exporteure seit 2004 die Postleitzahl des Produktionsorts angeben, damit die Zollbehörden Waren aus Israel und aus den Siedlungen auseinanderhalten können.
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