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Zollregularien für Waren aus israelischen Siedlungen: Was sich 2026 gerade ändert

Importieren Sie Waren aus Israel? Dann reicht ein Blick auf den Lieferanten allein nicht mehr aus. Bei Produkten aus israelischen Siedlungen in der Westbank, Ostjerusalem und auf den Golanhöhen gelten besondere EU-Vorgaben zu Ursprung und Kennzeichnung – und mehrere Mitgliedstaaten drängen aktuell auf strengere Regeln.

Julianna Straib-Lorenz

08.10.2026 · 2 Min Lesezeit

Diesen rechtlichen Hintergrund müssen Sie kennen

Die EU erkennt diese Gebiete nicht als Teil des israelischen Staatsgebiets an. Produkte aus israelischen Siedlungen dürfen daher nicht als „Made in Israel“ gekennzeichnet werden. Stattdessen muss die Herkunft eindeutig angegeben werden, zum Beispiel „Hergestellt in der Westbank (israelische Siedlung)“. Zur Unterscheidung müssen israelische Exporteure seit 2004 die Postleitzahl des Produktionsorts angeben, damit die Zollbehörden Waren aus Israel und aus den Siedlungen auseinanderhalten können.

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