Seit dem 1.6.2026 gelten neue Vorgaben für zollrechtliche Bewilligungen. Für neue Anträge und laufendes Monitoring müssen Sie zwingend die aktuelle Fassung des Fragebogens nutzen. Die bewährte Struktur bleibt bestehen und umfasst weiterhin alle relevanten Bereiche von Hinweisen über Unternehmensdaten bis zu Sicherheitsanforderungen. Wichtig: Bereits laufende Verfahren werden nach den bisherigen Vorgaben fortgeführt, sodass hier keine Umstellung nötig ist.
Die entscheidende Neuerung: So erfüllen Sie die neuen Anforderungen nach Art. 24 UZK-DVO präzise
Die Identifikation verantwortlicher Personen wird verschärft: Nach Art. 24 UZK‑DVO müssen bei den meisten Bewilligungen künftig Steuer‑ID und zuständiges Finanzamt angegeben werden, um Transparenz und Compliance zu stärken. Eine Ausnahme bleibt: Bei Fragebögen im laufenden Monitoring entfällt die Angabe vorerst weiterhin.
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