Kurzmeldung

Zollbewilligungen ab Juni 2026: Welche Daten Sie jetzt liefern müssen

Stellen Sie sich vor, der nächste Termin für die Überwachung Ihrer zollrechtlichen Bewilligung steht an. Sie reichen wie gewohnt Ihre Unterlagen ein, doch plötzlich fordert der Zoll Daten an, die Sie bisher nicht auf dem Schirm hatten. Ein reibungsloser Ablauf sieht anders aus und das kostet wertvolle Zeit im Tagesgeschäft.

Holger Schmidbaur

20.07.2026 · 1 Min Lesezeit

Seit dem 1.6.2026 gelten neue Vorgaben für zollrechtliche Bewilligungen. Für neue Anträge und laufendes Monitoring müssen Sie zwingend die aktuelle Fassung des Fragebogens nutzen. Die bewährte Struktur bleibt bestehen und umfasst weiterhin alle relevanten Bereiche von Hinweisen über Unternehmensdaten bis zu Sicherheitsanforderungen. Wichtig: Bereits laufende Verfahren werden nach den bisherigen Vorgaben fortgeführt, sodass hier keine Umstellung nötig ist.

Die entscheidende Neuerung: So erfüllen Sie die neuen Anforderungen nach Art. 24 UZK-DVO präzise

Die Identifikation verantwortlicher Personen wird verschärft: Nach Art. 24 UZK‑DVO müssen bei den meisten Bewilligungen künftig Steuer‑ID und zuständiges Finanzamt angegeben werden, um Transparenz und Compliance zu stärken. Eine Ausnahme bleibt: Bei Fragebögen im laufenden Monitoring entfällt die Angabe vorerst weiterhin.

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