FRAGE: Wir sind ein mittelständisches Unternehmen und exportieren regelmäßig Waren, für die wir auch stets Aussagen beispielsweise zur Dual-Use-Verordnung treffen sollen. Ich stehe immer wieder vor der Herausforderung, die korrekten Unterlagencodierungen für die erteilte Genehmigung zu identifizieren. Wo genau finde ich zuverlässig und aktuell diese Codierungen – insbesondere die für die elektronische Abschreibung?
ANTWORT von Holger Schmidbaur: Das Herzstück der Information liegt in der Frage, wo die relevanten Codierungen zu finden sind. Die beiden zentralen Quellen sind dabei der Elektronische Zolltarif (EZT-Online) und das Handbuch Ausfuhrgenehmigungen. Der primäre Weg führt über das Handbuch des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), das als wichtigste und verlässlichste Quelle für die aktuellen Genehmigungscodierungen gilt, insbesondere für die elektronische Abschreibung. Dieses Handbuch mit dem Titel „Ausfuhrgenehmigungen – Genehmigungscodierungen – elektronische Abschreibung“ wird von der Generalzolldirektion herausgegeben und enthält eine detaillierte Übersicht darüber, welche alphanumerischen Codes für welche Arten von Ausfuhrgenehmigungen zu verwenden sind. Es empfiehlt sich, auf der BAFA-Webseite stets nach der neuesten Version dieses Handbuchs zu suchen, da sich die Codes bei Systemumstellungen oder neuen Genehmigungsformen ändern können.
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