Leserfrage

Wie verzolle ich Waren zur Kalibrierung und welche Werte müssen wir bei der Ausfuhr angeben?

FRAGE: Ich hoffe, Sie können mir weiterhelfen. Wir haben einen Kunden in Serbien, der bei uns Geräte einkauft. Alle 2 Jahre müssen diese neu kalibriert werden. Dafür schickt er sie […]

Sabine Wazlawik

03.07.2026 · 3 Min Lesezeit

FRAGE: Ich hoffe, Sie können mir weiterhelfen. Wir haben einen Kunden in Serbien, der bei uns Geräte einkauft. Alle 2 Jahre müssen diese neu kalibriert werden. Dafür schickt er sie uns mit einem Minimal-Zollwert zu. Die Kalibrierung berechnen wir ihm. Wie müssen wir die Waren bei der Einfuhrverzollung anmelden bzw. welche Möglichkeiten haben wir dabei? Und welchen Warenwert müssen wir bei der Ausfuhrrechnung angeben? Den Wert, den er angegeben hat, oder aufgrund der neuen Kalibrierung den Wert, den die Kalibrierung des Gerätes wieder verteuert bzw. in Original-Zustand herstellt? Ich würde mich sehr freuen, dazu von Ihnen eine Antwort zu erhalten.

ANTWORT: Die Geräte sollten bei der Einfuhr nach Deutschland grundsätzlich als Waren zur Kalibrierung/Reparatur und nicht als Handelsware angemeldet werden. Da die Waren im Eigentum des serbischen Kunden bleiben und nach der Kalibrierung wieder ausgeführt werden, kommt in der Regel das Verfahren der aktiven Veredelung in Betracht. Dadurch können Sie sich die Einfuhrabgaben auf den Warenwert sparen. Die Abfertigung ist jedoch ein bisschen aufwendiger. Überlegen Sie, ob die aktive Veredelung für Sie infrage kommt.



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