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Aktualisierung der Dual-Use-Liste: Gleiche Verordnung, andere Regeln – Was jetzt bei nationalen Dual-Use-Gütern gilt

Sie führen Dual-Use-Güter aus oder verbringen sie innerhalb der EU? Dann sollten Sie wissen: Die Verordnung (EU) 2021/821 gilt zwar EU-weit – aber jeder Mitgliedstaat darf eigene Zusatzregeln draufsatteln. Die EU-Kommission hat ihren Informationsvermerk dazu jetzt aktualisiert und zeigt Ihnen, welche nationalen Sonderregeln gelten und welche Behörde zuständig ist.

Julianna Straib-Lorenz

03.07.2026 · 2 Min Lesezeit

Was wurde aktualisiert?

Die EU-Kommission hat ihren Informationsvermerk zur Dual-

Use-Verordnung (EU) 2021/821 neu gefasst und am 8. Mai 2026 im Amtsblatt der EU veröffentlicht (Informationsvermerk C/2026/2595, ABl. C).

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