Warum die EU handelt
Globale Überkapazitäten setzen die europäischen Stahlhersteller massiv unter Druck – sie übersteigen den EU-Verbrauch um ein Vielfaches. Mit der neuen Verordnung will die EU diese Auswirkungen abfedern. Die bisherigen Schutzmaßnahmen laufen am 30. Juni 2026 aus; die neue Regelung greift nahtlos am 1. Juli 2026, sodass keine Schutzlücke entsteht. Das Europäische Parlament hat am 19. Mai 2026 zugestimmt, der Rat am 8. Juni 2026.
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