Wir haben einen Auftrag aus der Schweiz erhalten. Hierzu sollen Schweißarbeiten verrichtet werden, bei denen der Kunde uns das Vormaterial zur Verfügung stellt. Das Vormaterial des Kunden hat die Warentarifnummer 7616.9919. Das Endprodukt dann die Warentarifnummer 8503.0099. Das Vormaterial des Kunden wird von uns geschweißt und das einzige Material, welches wir hierfür noch benötigen, ist ein Schweißstab der Warentarifnummer 8311.1000. Für den Schweißstab liegt uns keine Lieferantenerklärung vor. Auch wenn wir eine hätten, dann könnten wir dennoch das Material nicht als Vormaterial mit Ursprung verwenden, da wir das Identitätsprinzip nicht wahren können. Der Ab-Werk-Preis ist 12.000 EUR, beinhaltet Lohn und diverse Zuschläge, auch Transportkosten von 1.000 EUR. Welchen Preis muss ich für die Kalkulation zu Grunde legen und welchen Wert darf mein Schweißstab nicht übersteigen, damit die Endware als präferenzielle Ursprungsware gilt?
Sabine Wazlawik: Für die Kalkulation müssen Sie den Ab-Werk-Preis zu Grunde legen. Das bedeutet, dass der Preis mindestens die enthaltenen Vormaterialien sowie die Produktionskosten enthalten muss.
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