Kurzmeldung

Ukraine: IMEI-Angaben in der Zollerklärung für Smartphones werden zwingend

Liefern Sie Smartphones oder Mobiltelefone in die Ukraine? Dann sollten Sie Ihre Zollerklärungen jetzt anpassen: Das ukrainische Finanzministerium verlangt seit dem 4. September 2026 zusätzliche IMEI-Angaben – ohne diese wird Ihre Sendung nicht mehr abgefertigt.

Julianna Straib-Lorenz

08.10.2026 · 1 Min Lesezeit

Was Sie jetzt beachten müssen

Mit der Anordnung Nr. 380 vom 13. Juli 2026 hat das Finanzministerium die Regeln für das Ausfüllen von Zollerklärungen geändert. Künftig fertigt die ukrainische Zollverwaltung eine Warensendung mit Mobiltelefonen nur noch ab, wenn Sie zusätzlich eine elektronische Liste mit den IMEI-Nummern (International Mobile Equipment Identity) einreichen. Betroffen sind Ihre Waren der folgenden HS-Codes:

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