Was Sie jetzt beachten müssen
Mit der Anordnung Nr. 380 vom 13. Juli 2026 hat das Finanzministerium die Regeln für das Ausfüllen von Zollerklärungen geändert. Künftig fertigt die ukrainische Zollverwaltung eine Warensendung mit Mobiltelefonen nur noch ab, wenn Sie zusätzlich eine elektronische Liste mit den IMEI-Nummern (International Mobile Equipment Identity) einreichen. Betroffen sind Ihre Waren der folgenden HS-Codes:
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