Kurzmeldung

Südafrika verlangt Rechnungsdaten in elektronischer Zollanmeldung

Seit dem 1. April 2025 verlangt der South African Revenue Service (SARS), dass elektronische Zollanmeldungen zwingend Rechnungsdaten enthalten. Die Zollbehörde hat angekündigt, dass Zollanmeldungen ohne entsprechende Angaben vermehrt für Dokumentenprüfungen oder Audits ausgewählt werden.

Julianna Straib-Lorenz

09.05.2025 · 1 Min Lesezeit

Was ändert sich konkret für Sie als exportierendes Unternehmen?

Für deutsche Unternehmen, die regelmäßig nach Südafrika exportieren, bedeutet dies: Die Zollabwicklung wird künftig noch stärker an vollständige und strukturierte Rechnungsinformationen geknüpft. Rechnungsdaten sind Pflichtbestandteil jeder elektronischen Zollanmeldung an SARS. Ohne diese Angaben wird das Risiko deutlich erhöht, dass die Anmeldung

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