Führen Sie Waren aus, die in einem Drittland für Sie bearbeitet werden, um dann wieder zurückzukommen, dann könnte Ihnen die Beantragung einer Passiven Veredelung (PV) helfen. Denn Sie zahlen dann die Zollabgaben nicht auf den kompletten Wert der Waren, sondern nur auf die im Drittland angefallenen Veredelungskosten. Dies kann zu hohen Einsparungen führen. Wie jede Bewilligung hat jedoch auch die PV ihre Tücken, die Sie beachten müssen, damit bei einer Überprüfung die erteilte PV nicht platzt und Sie die gesparten Einfuhrabgaben nachzahlen müssen. Ich zeige Ihnen in diesem Artikel alles Wichtige auf einen Blick.
Wann die PV nicht das richtige Verfahren für Sie ist
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