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Sichern Sie Ihre Lieferketten vor dem neuen Pauschalzoll ab

Ein prall gefüllter Container aus Fernost erreicht das Lager. Doch anstatt die Ware wie gewohnt schnell einzubuchen, blockiert die Zollsoftware plötzlich den gesamten Prozess. Ein Albtraum für jedes Unternehmen, das auf Just-in-Time-Lieferungen setzt. Genau dieses Szenario droht, wenn Compliance-Verantwortliche den Wegfall der vertrauten Freigrenze verschlafen.

Holger Schmidbaur

06.07.2026 · 2 Min Lesezeit

Bislang schützte die Grenze von 150 € viele kleinere Warensendungen und Musterlieferungen vor Abgaben und komplexen Zollprozeduren. Damit ist nun endgültig Schluss. Die EU schafft diese Erleichterung ab, um systematischen Missbrauch und unfairen Wettbewerb aus Drittstaaten zu stoppen.

Seit dem Beschluss des Rates greift eine 2-stufige Reform. Vom 1.7.2026 bis zum 1.7.2028 gilt eine Übergangsregelung. Für jede angemeldete Position einer Zollanmeldung im Fernabsatzverkehr fällt fortan ein pauschaler Zollsatz von exakt 3 € an. Dies gilt für alle Sendungen, deren Sachwert insgesamt 150 € nicht übersteigt. Ab Juli 2028 folgt dann die vollständige Integration in den neuen EU-Zolldatenhub, wodurch für jedes Produkt der reguläre, warenindividuelle Zollsatz ab dem ersten Cent berechnet wird.

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