Bislang schützte die Grenze von 150 € viele kleinere Warensendungen und Musterlieferungen vor Abgaben und komplexen Zollprozeduren. Damit ist nun endgültig Schluss. Die EU schafft diese Erleichterung ab, um systematischen Missbrauch und unfairen Wettbewerb aus Drittstaaten zu stoppen.
Seit dem Beschluss des Rates greift eine 2-stufige Reform. Vom 1.7.2026 bis zum 1.7.2028 gilt eine Übergangsregelung. Für jede angemeldete Position einer Zollanmeldung im Fernabsatzverkehr fällt fortan ein pauschaler Zollsatz von exakt 3 € an. Dies gilt für alle Sendungen, deren Sachwert insgesamt 150 € nicht übersteigt. Ab Juli 2028 folgt dann die vollständige Integration in den neuen EU-Zolldatenhub, wodurch für jedes Produkt der reguläre, warenindividuelle Zollsatz ab dem ersten Cent berechnet wird.
Sie möchten diesen Artikel vollständig lesen?
Hier geht es weiter:
Sie haben bereits Zugang?
Melden Sie sich einfach an und
lesen Sie sofort weiter.
Sie sind noch kein Kunde von ZOLEX?
Erweitern Sie Ihren Zugang und
testen Sie unsere Produkte: