Nicht nur, dass die Struktur des Umschlüsselungverzeichnisses geändert wurde, auch die Änderungen des Anhangs I sind inzwischen eingearbeitet worden.
Aktuelles
Nutzen Sie das „neue“ Umschlüsselungsverzeichnis des BAFA für Ihre Exporte
Das Umschlüsselungsverzeichnis wurde schon im Juni 2023 im Rahmen der Anpassung an die EU-Dual-Use-Verordnung aktualisiert. Im Rahmen von Seminaren und Webinaren bekomme ich jedoch immer wieder mit, dass diese Aktualisierung noch nicht bekannt ist. Deshalb will ich hier auf diese Neuerungen eingehen. Im Folgenden erfahren Sie, warum Sie das Umschlüsselungverzeichnis auch in einer kompletten Übersicht erhalten und nicht mehr als einzelne Kapitel. Nutzen Sie immer das aktuelle Umschlüsselungverzeichnis, damit Sie stets up to date sind.
Holger Schmidbaur
22.01.2024
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1 Min Lesezeit
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