Gastbeitrag
NIS-2: Wie der Cyberangriff zum Haftungsfall werden kann – bei nahezu jedem Unternehmen
Ein einziger Cyberangriff auf Ihren IT-Dienstleister – und plötzlich haftet Ihre Geschäftsführung persönlich. Klingt wie im Film, ist aber Realität geworden. Mit der NIS-2-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2022/2555) wird Cybersicherheit für den Außenhandel zur Pflicht: direkt für viele Import- und Exportunternehmen, indirekt über die Lieferkette für nahezu alle. Was das für Ihre Compliance bedeutet und wo die
persönliche Haftung beginnt, lesen Sie hier.