News

Neues Freihandelsabkommen zwischen Moldau und der EFTA: Sichern Sie sich diese Wettbewerbsvorteile

Am 1. April 2025 ist das Freihandelsabkommen (FHA) zwischen der Republik Moldau und den Mitgliedstaaten der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) in Kraft getreten. Die EFTA-Staaten – Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz – schaffen damit neue Perspektiven für den grenzüberschreitenden Handel mit einem aufstrebenden osteuropäischen Partner.

Julianna Straib-Lorenz

20.06.2025 · 1 Min Lesezeit

Was bringt Ihnen das Abkommen konkret?

Für Sie als exportierendes oder importierendes Unternehmen bedeutet das Abkommen in erster Linie eins: Zollvorteile. Künftig werden 98,5 Prozent aller Waren, die aus EFTA-Staaten nach Moldau exportiert werden, zollfrei eingeführt. Das reduziert Ihre Kosten und verbessert Ihre Wettbewerbsfähigkeit. Aber das Abkommen geht weit über Zollfragen hinaus. Es schafft klare Regeln für:

Sie haben noch keinen Zugang?

Testen Sie ‚Zollrecht aktuell‘ 14 Tage GRATIS und profitieren Sie von:

  • Informationen über aktuelle Vorschriften für mehr Sicherheit im Auslandsgeschäft
  • Erklärungen zu Neuerungen im Zollrecht für die tägliche Zollabwicklung
  • Rechtssicheren Praxisempfehlungen für Ihren Erfolg im Außenhandel
Header_ZOL_print-min