FRAGE:
Wir hatten vor Kurzem eine Zollprüfung. Bei dieser wurde festgestellt, dass unsere Waren mit einer falschen Zolltarifnummer angemeldet wurden. Bei der Einreihung waren sich aber weder wir noch der Zollprüfer 100%ig sicher. Wir haben uns dann jedoch mit bestem Wissen und Gewissen auf eine geeinigt. Im Nachhinein überlegen wir uns aber jetzt doch, uns eine verbindliche Zolltarifauskunft für diese Waren erteilen zu lassen. Falls eine andere Zolltarifnummer bestätigt wird, wollen wir auch unsere Zollabgaben wieder zurück. Muss ich also gegen den Steuerbescheid der Zollprüfung Einspruch einlegen?
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