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Mit dem richtigen Schulungskonzept sichern Sie sich Bewilligungen und ruhige Nächte

Wer Mitarbeiter nicht schult, begeht eine Ordnungswidrigkeit – so sagt es das Gesetz. Schulungen sind keine lästige Formalie, sondern helfen Ihnen dabei, Bußgelder und operative Fehler zu verhindern. So bauen Sie Ihr wirksames Schulungskonzept auf – und vermeiden verbreitete Praxisfehler. Wie gefährlich Unwissen beim Thema Sanktionen werden kann, zeigt die Praxis immer wieder.

Holger Schmidbaur

11.05.2026 · 7 Min Lesezeit

Die Einhaltung internationaler Vorschriften bildet das Fundament für Ihre erfolgreiche Teilnahme am globalen Handel. Die Rechtsprechung verlangt von Ihnen eine lückenlose Organisation, die Verstöße bereits im Keim erstickt. Wenn Schulungen vernachlässigt werden, entstehen unnötige Risiken – sowohl für das Unternehmen als auch für die verantwortlichen Personen. Eine konsequente Qualifizierung schützt vor Fehlentscheidungen und stärkt zugleich die persönliche und organisatorische Sicherheit.

Das sind die rechtlichen Grundlagen der Organisationspflicht

Der Gesetzgeber formuliert klare Erwartungen an die Unternehmensführung. Gemäß § 130 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, wenn Sie die erforderlichen Aufsichtsmaßnahmen unterlassen, die Zuwiderhandlungen gegen Pflichten verhindern. Schulungen stellen dabei das zentrale Element Ihrer Aufsichtspflicht dar. Sie delegieren Aufgaben an Mitarbeiter, bleiben aber für deren fachliche Eignung verantwortlich. Nur wenn Sie nachweisen, dass Sie Ihre Beschäftigten regelmäßig und tiefgreifend unterweisen, entlasten Sie sich im Ernstfall vor den Behörden.

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