Gastbeitrag
Achtung: Ab sofort fallen mehr Güter unter die Anti-Folter-Verordnung! Was Sie jetzt unbedingt prüfen sollten
Sie handeln mit Sicherheits- und Polizeiausrüstung, medizinischen Produkten oder Technologie für den Strafvollzug? Dann sollten Sie jetzt Ihre Produktlisten prüfen. Mit der Delegierten Verordnung (EU) 2025/928 hat die EU-Kommission die Anhänge der Anti-Folter-
Verordnung grundlegend aktualisiert – und damit den Kreis genehmigungspflichtiger und verbotener Güter deutlich erweitert.
Julianna Straib-Lorenz
11.05.2026
·
1 Min Lesezeit
Mein Tipp:
Priorisieren Sie bei der Überprüfung Produkte mit Bezug zu Sicherheits- und Polizeiausrüstung, Strafvollzug sowie pharmazeutischen Produkten (Barbiturate). Erstellen Sie eine interne Abgleichstabelle, in der Sie für jedes Produkt die zugehörige Anhang-Position, die KN-Nummer und den Kontrollstatus dokumentieren. So haben Sie im Genehmigungsverfahren und bei Kontrollen alle Informationen griffbereit.
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