Gastbeitrag

Achtung: Ab sofort fallen mehr Güter unter die Anti-Folter-Verordnung! Was Sie jetzt unbedingt prüfen sollten

Sie handeln mit Sicherheits- und Polizeiausrüstung, medizinischen Produkten oder Technologie für den Strafvollzug? Dann sollten Sie jetzt Ihre Produktlisten prüfen. Mit der Delegierten Verordnung (EU) 2025/928 hat die EU-Kommission die Anhänge der Anti-Folter- Verordnung grundlegend aktualisiert – und damit den Kreis genehmigungspflichtiger und verbotener Güter deutlich erweitert.

Julianna Straib-Lorenz

11.05.2026 · 1 Min Lesezeit

Mein Tipp:

Priorisieren Sie bei der Überprüfung Produkte mit Bezug zu Sicherheits- und Polizeiausrüstung, Strafvollzug sowie pharmazeutischen Produkten (Barbiturate). Erstellen Sie eine interne Abgleichstabelle, in der Sie für jedes Produkt die zugehörige Anhang-Position, die KN-Nummer und den Kontrollstatus dokumentieren. So haben Sie im Genehmigungsverfahren und bei Kontrollen alle Informationen griffbereit.

Sie möchten diesen Artikel vollständig lesen?
Hier geht es weiter:

Sie haben bereits Zugang?
Melden Sie sich einfach an und
lesen Sie sofort weiter.

Sie sind noch kein Kunde von ZOLEX?
Erweitern Sie Ihren Zugang und
testen Sie unsere Produkte: