Gastbeitrag

Lohnveredelung im Ausland: So sparen Sie bei der Wiedereinfuhr Zollkosten

Sie lassen Waren im Ausland bearbeiten, reparieren oder veredeln und anschließend wieder in die EU zurückbringen? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen von der passiven Veredelung profitieren. Statt bei der Wiedereinfuhr erneut den vollen Zollwert der fertigen Waren zugrunde zu legen, können Sie eine zollrechtliche Entlastung erreichen. Gerade bei arbeitsintensiven Fertigungsschritten, ausgelagerten Produktionsprozessen und Reparaturen steckt darin erhebliches Einsparpotenzial. Entscheidend ist allerdings, dass Sie das Verfahren richtig beantragen, die Warenbewegungen lückenlos dokumentieren und die Wiedereinfuhr korrekt abrechnen. Denn wer erst bei der Rückkehr der Waren an die Zollvorteile denkt, riskiert unnötige Abgaben.

Sabine Wazlawik

04.11.2026 · 3 Min Lesezeit

Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen?

Damit Ihr Unternehmen die Vorteile des Verfahrens nutzen kann, müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein.

Sie haben noch keinen Zugang?

Testen Sie ‚Zollrecht aktuell‘ 14 Tage GRATIS und profitieren Sie von:

  • Informationen über aktuelle Vorschriften für mehr Sicherheit im Auslandsgeschäft
  • Erklärungen zu Neuerungen im Zollrecht für die tägliche Zollabwicklung
  • Rechtssicheren Praxisempfehlungen für Ihren Erfolg im Außenhandel
Header_ZOL_print-min