Der geplante Zeitplan im Überblick
- Seit September 2026: Die Verordnung (EU) 2026/2108 ist im Amtsblatt veröffentlicht und in Kraft.
- 21. September 2027: Die neuen Regeln gelten ab diesem Zeitpunkt grundsätzlich.
- 1. Juli 2028: Online-Händler im Fernverkauf müssen die neue Datenplattform nutzen.
- 1. März 2034: Alle übrigen Beteiligten müssen die Plattform nutzen. Dann ist die Reform vollständig umgesetzt.
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