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EU-Zollreform: Was sich bei Ihrer Zollabwicklung ändert – Und wann Sie aktiv werden müssen

Wickeln Sie Einfuhren selbst oder über einen Dienstleister ab? Dann sollten Sie jetzt hinschauen: Die EU hat die größte Reform des Unionszollkodex seit Jahren beschlossen. Sie gilt ab dem 21. September 2027 und bringt eine zentrale Datenplattform, einen neuen Hauptverantwortlichen und einen neuen Status für besonders zuverlässige Unternehmen.

Julianna Straib-Lorenz

04.11.2026 · 3 Min Lesezeit

Der geplante Zeitplan im Überblick

  • Seit September 2026: Die Verordnung (EU) 2026/2108 ist im Amtsblatt veröffentlicht und in Kraft.

  • 21. September 2027: Die neuen Regeln gelten ab diesem Zeitpunkt grundsätzlich.

  • 1. Juli 2028: Online-Händler im Fernverkauf müssen die neue Datenplattform nutzen.

  • 1. März 2034: Alle übrigen Beteiligten müssen die Plattform nutzen. Dann ist die Reform vollständig umgesetzt.

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