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Klage gegen die Entwaldungsverordnung – kommen Sie um die Pflichten nun herum?

Mit der Entwaldungsverordnung will die EU dafür sorgen, dass u. a. Kakao-, Kaffee- und auch Kautschukproduzenten keine Wälder mehr abholzen. Jetzt drohen Chaos und höhere Preise, denn nicht einmal das erforderliche IT-System ist fertig. Letzteres kennen wir schon von CBAM und der ersten Berichterstattung dazu. Was steckt nun hinter der Klage und was bedeutet das für die EU-Verordnung, für Sie und für Ihren zukünftigen Umgang damit?

Holger Schmidbaur

24.06.2024 · 6 Min Lesezeit

Verschiedenste Produkte sind durch die Entwaldungsverordnung betroffen

Die Entwaldungsverordnung gilt für in der EU ansässige Importeure, Verarbeiter und Verkäufer von Kakao, Kaffee, Soja, Rindern, Palmöl, Kautschuk und Holz. Betroffen ist eine Vielzahl von Produkten wie Süßwaren, Kosmetika, Leder und Möbel.

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