Was bedeutet das konkret für Sie als EU-Unternehmen?
- Sie dürfen jetzt Rohdiamanten legal nach Usbekistan exportieren oder von dort importieren, wenn ein gültiges Kimberley-Zertifikat vorliegt.
- Die EU-Verordnung 2025/1108 hat den Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 2368/2002 entsprechend ergänzt. Dort finden Sie die Liste der Teilnehmerstaaten sowie die Kontaktdaten der zuständigen Behörden, die für Zertifikate und Kontrolle verantwortlich sind.
- Zusätzlich wurden Adressänderungen mehrerer nationaler Behörden anderer Teilnehmerstaaten übernommen – diese haben aber keinen Einfluss auf Ihre laufenden Prozesse, sofern Sie mit diesen Staaten bereits handeln.
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