Leserfrage

Ich habe einen Fehler bei der Zollanmeldung gemacht. Muss ich die Nachforderung jetzt persönlich bezahlen?

Leser haben uns diese Frage gestellt – wir liefern die Antwort.

Holger Schmidbaur

31.08.2026 · 2 Min Lesezeit

FRAGE: Ich erstelle täglich zahlreiche Zollanmeldungen. Vor 2 Wochen unterlief mir wegen hoher Arbeitslast ein schwerer Fehler: Für eine große Warensendung wählte ich eine falsche Codenummer mit zu niedrigem Zollsatz. Jetzt liegt der Korrektur- und Steuerbescheid vor – mit einer hohen Nachforderung im 5-stelligen Bereich plus Zinsen. Das Hauptzollamt nennt unser Unternehmen als Anmelder, verweist aber ausdrücklich auf meine fehlerhafte Eingabe. In der Abteilung herrscht große Unruhe, da der Fehler klar auf meine Fahrlässigkeit zurückgeht. Abgesehen davon, dass ich mich sehr über den Fehler ärgere, sorge ich mich nun um die finanziellen Folgen. Trägt das Unternehmen als Anmelder die Abgabennachforderung, oder hafte ich als Mitarbeiter im Zollbereich privat?

ANTWORT von Holger Schmidbaur: Ein solcher Vorfall bringt den gewohnten Arbeitsablauf in der Zollabteilung ins Stocken und verunsichert das gesamte Team bezüglich der persönlichen Haftungsrisiken. Neben dem direkten Liquiditätsabfluss durch die Abgabennachforderung droht dem Unternehmen ein Verlust des Status als zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO) oder der Entzug von zollrechtlichen Bewilligungen, wenn die Behörden systemische Mängel in der Eigenüberwachung vermuten. Zudem leitet das Hauptzollamt bei falschen Angaben prüfungsrechtlich oft ein Bußgeld- oder Strafverfahren wegen leichtfertiger Steuerverkürzung ein.

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