FRAGE: In unserem Unternehmen wickeln wir die Ausfuhrzollanmeldungen in der Regel selbst über ATLAS ab, nutzen aber gelegentlich auch Speditionen, die für uns als direkter Vertreter auftreten. Kürzlich haben wir überlegt, für einige spezielle Exportgeschäfte, z. B. bei komplexen Dreiecksgeschäften oder beim Export über eine ausländische Niederlassung, einen indirekten Vertreter zu beauftragen. Meine Frage lautet daher: Was genau ändert sich bei der Zollanmeldung und vor allem in der Haftungsfrage für uns als Exporteur, wenn wir uns für die indirekte Vertretung entscheiden oder einen indirekten Vertreter beauftragen?
ANTWORT von Holger Schmidbaur: Das ist eine sehr wichtige Frage und hat mich auch schon von anderen Exportkontroll- und Zollbeauftragten erreicht.
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