Hintergrund des Abkommens
Am 14. Juli 2026 veröffentlichte die EU-Kommission im Amtsblatt L/2026/1562 das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich andererseits in Bezug auf Gibraltar. Seit dem Folgetag wird es vorläufig angewendet. Der Grund für ein eigenständiges Abkommen: Gibraltar ist vom regulären Handels- und Kooperationsabkommen (TCA) zwischen EU und UK nicht erfasst.
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